Firma: Juri Gavriliuk, MDH-Germany, Schloßstrasse 3-4, 15517 Fürstenwalde, Deutschland

Tel.: +49 3361 36 51 041, Fax: +49 3361 36 51 043, E-Mail: info@mdh-germany.eu

 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

§ 1 Anwendungsbereich

 

1.) Für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind

ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung maßgebend.

2.) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen

abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Diese erlangen nur Geltung, wenn wir ihnen ausdrücklich

schriftlich zustimmen.

3.) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

1.) Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Lieferung, Lieferzeit und Preis, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich

gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.

2.) Bestellungen des Kunden können von uns binnen 14 Tagen ab Zugang angenommen werden. Die Annahme erfolgt durch

schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware.

 

§ 3 Lieferung

 

1.) Lieferungen erfolgen auf der Grundlage EXW (INCOTERMS 2000) Versandort auf Gefahr des Bestellers, soweit nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.) Liefertermine sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sofern Versendung vereinbart wurde,

beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst

mit dem Transport beauftragten Dritten.

3.) Ermittelte Ausgangsgewicht ist maßgebend. Es wird unter Kontrolle festgestellt. Während des Transports entstehende

übliche Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Bestellers.

 Darüber hinausgehende Gewichtsdifferenzen müssen sofort bei Übernahme der Ware schriftlich gerügt werden und sind auf dem

Frachtbrief oder dem Lieferschein bei Ablieferung aufzuführen und zu quittieren.

4.) Handelsübliche Änderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Besteller nicht unzumutbar

beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht berühren.

5.) Teillieferungen sind unter Berücksichtigung unserer Interessen in einem für den Besteller zumutbaren Umfang zulässig,

insbesondere wenn

- die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks

verwendbar ist,

- die Lieferung der restlichen bestellen Ware sichergestellt ist und

- dem Besteller hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten

entstehen.

6.) Höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung und sonstige Ereignisse, die zur Verhinderung,

Behinderung oder wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen, berechtigen uns zu einer entsprechenden

Verlängerung der Lieferzeit einschließlich einer erforderlichen Anlaufzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt für

entsprechende Ereignisse im Bereich unserer Vorlieferanten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir

zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern; er kann im Fall der Nichterklärung selbst vom Vertrag

zurücktreten.

7.) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem

Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 9 dieser Allgemeinen

Verkaufsbedingungen beschränkt.

 

§ 4 Menge, Qualität, Kennzeichnung

 

1.) Wir sind stets berechtigt, bis zu 10 % mehr oder weniger als vereinbart zu liefern. Die Lieferung einer Menge von bis zu 10

% weniger als vereinbart stellt keinen Sachmangel dar.

2.) Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart und von uns

schriftlich bestätigt ist. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung.

Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter stellen neben der Produktbeschreibung keine

Beschaffenheitsangabe der Kaufsache dar.

 

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

 

1.) Unsere Preise gelten für den vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden

gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO auf der Grundlage einer Lieferung EXW (INCOTERMS 2000)

Versandort, zuzüglich Verpackung, der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie

Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

2.) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis rein netto (ohne Abzug) mit

Rechnungserteilung sofort fällig und zu zahlen. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

3.) Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig

festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller insoweit

befugt, als er über einen unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch verfügt, der auf dem

gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.) Der Einbehalt von Inkasso- und/oder Delkredere-Provisionen ist nur nach vorherigem Abschluss einer schriftlichen

Inkasso- und/oder Delkedere Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller zulässig.

5.) Bei Zahlung über Dritte, insbesondere im Rahmen von Regulierungs- und/oder Delkredere Abkommen ist die

Kaufpreisschuld erst dann erfüllt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.

6.) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung

auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die

Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen

Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis – einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für

die derselbe Rahmenvertrag gilt -, gefährdet wird.

Wir unterhalten für Forderungen gegen unsere Kunden eine Warenkreditversicherung. Als Umstand, der die

Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet ist, gelten insbesondere

- die Aufhebung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer,

- die Beschränkung des Versicherungsschutzes, insbesondere aufgrund Einstellung der

Geschäftsbeziehung aus Bonitätsgründen, nachträglich vereinbarter Wechselprolongationen,

Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln sowie Rücklastschriften mangels

Deckung, Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. Klageerhebung sowie

Einschaltung eines Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes zur Forderungsbeitreibung,

- Eintritt des Versicherungsfalls aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

1.) Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, auch zukünftig entstehender Forderungen innerhalb der

Geschäftsbeziehung, einschließlich aller Nebenforderungen das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Bei

vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer

angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren

Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener

Verwertungskosten – anzurechnen.

2.) Der Besteller darf die Ware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherung

übereignen noch abtreten.

3.) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit

wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und

außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen

Ausfall.

4.) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu

vermischen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich

Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,

und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist (im Falle eines

Kontokorrentverhältnisses nach § 355 HGB bezieht sich die im voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten

Saldo bzw. den vorhandenen „kausalen“ Saldo im Falle einer Insolvenz des Abnehmers). Zur Einziehung dieser Forderung

bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon

unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen

Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere

kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so

können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum

Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die

Abtretung mitteilt.

Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware im Sinn dieser Bestimmungen treten oder

sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter

Handlung bei Verlust oder Zerstörung.

5.) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache

mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im

Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten

Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche, wie

für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

6.) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das

Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer)

zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass

die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig

Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7.) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der

realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der

freizugebenden Sicherheit obliegt uns.

 

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht

 

1.) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der Selbstabholung

bei ihrer Übernahme sofort auf seine Kosten.

a.) nach Stückzahl, Gewicht und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein

oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote des Kühlhauses zu vermerken, und

b.) mindestens stichprobenweise eine repräsentative Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang

die Verpackung (Kartons, Säcke, Dosen, Folien etc.) zu öffnen und die Ware selbst nach äußerer Beschaffenheit,

Geruch und Geschmack zu prüfen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenartig aufzutauen ist.

2.) Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Besteller die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:

a.) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten

Bestimmungsort bzw. Übernahme erfolgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer

Erstuntersuchung gemäß vorstehender Ziffer 1 b.) zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt abweichend: Die Rüge hat

bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen zwei Wochen nach

Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme;

b.) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Telefax

detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Mängelrügen gegenüber Handelsvertretern,

Maklern oder Agenten sind unbeachtlich;

c.) Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein;

d.) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren

Lieferanten oder von uns beauftragte Sachverständige bereit zu halten. Bei gerügter Tiefkühlware ist der Kunde

verpflichtet, diese unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu lagern. Wir sind berechtigt, den

Nachweis einer lückenlosen Kühlkette zu fordern.

3.) Beanstandungen im Bezug auf Stückzahl, Gewicht und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem

nach vorstehender Ziffer 1 a.) erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt.

Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet,

weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.

4.) Nicht form- und fristgerecht gerügte Ware gilt als genehmigt und abgenommen.

 

§ 8 Gewährleistung

 

1.) Ansprüche wegen Mängeln der Liefergegenstände stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.

2.) Soweit ein Mangel der gelieferten Waren vorliegt, hat der Besteller Anspruch auf Nacherfüllung. Den

Nacherfüllungsanspruch des Bestellers können wir nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung

einer mangelfreien Sache erfüllen. Die Kosten der Nacherfüllung sind von uns zu tragen, soweit sie sich nicht dadurch

erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

3.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder erfolgt sie nicht binnen einer von dem Besteller gesetzten angemessenen Frist,

so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu erklären.

4.) Soweit wir den Mangel zu vertreten haben, steht dem Besteller ein Anspruch auf Schadensersatz zu nach Maßgabe

von § 9 dieser Verkaufsbedingungen.

5.) Die Verjährung vorgenannter Mängelansprüche tritt 12 Monate nach Gefahrübergang ein. Für Haftung wegen Vorsatz

bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

§ 9 Haftung

 

1.) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den

vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2.) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in

diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3.) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch

für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

5.) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dieses auch im Hinblick auf die

persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.) Zur Eingrenzung unserer Produzentenhaftung ist der Käufer verpflichtet, uns umgehend alle ihm zugehenden

Informationen zu geben, die auf das Vorliegen von Produktmängeln schließen lassen (insbesondere

Kundenreklamationen) und uns bei Rückrufaktionen unverzüglich und umfassend zu unterstützen.

7.) Bei Export unserer Waren durch den Besteller oder seine Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der

Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht

ausdrücklich zum Export geliefert wurden.

 

§ 10 Leergut

 

Der Besteller hat uns Leergut (Eurokisten, Paletten, Eurohaken etc.) in gleicher Art, Menge und Güte zurückzugeben. Das

Leergut ist dabei nach den hygienerechtlichen Vorschriften in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Ist der Besteller zur

Rückgabe bei Anlieferung nicht in der Lage, so hat er unverzüglich und auf eigene Kosten das Leergutkonto auszugleichen.

Gerät der Besteller mit der Rückgabe des Leerguts in Verzug, sind wir unbeschadet unserer gesetzlichen Ansprüche berechtigt,

nach angemessener Nachfristsetzung die Rücknahme zu verweigern und von dem Besteller Schadensersatz in Geld zu

verlangen.

 

§ 11 Datenspeicherung

 

Der Besteller ist einverstanden und hiermit darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung,

auch personenbezogene im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung

gespeichert werden.

 

§ 12 Qualitätssicherungssystem

 

Wir sind verschiedenen Qualitätssicherungssystemen angeschlossen. Dem Kunden ist es untersagt, von uns bezogene

qualitätsgesicherte Ware als qualitätsgesichert auszuloben, wenn er nicht selbst dem gleichen Qualitätssicherungssystem

angeschlossen ist.

 

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

 

1.) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag ist der jeweilige Versandort.

2.) Gerichtsstand ist 15517 Fürstenwalde, Bundesrepublik Deutschland. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an

anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.

3.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

4.) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

§§§

           International Meat Trading Company